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Ehrenkodex


Das Berufsfeld des vor- und frühgeschichtlichen, provinzialrömischen und Mittelalter-Archäologen hat in den letzten Jahren einen tiefgründigen Wandel erfahren. Neben die klassischen Berufszweige in Bodenkmalpflege, Museen, Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen sind Arbeitsplätze in Grabungsfirmen getreten, die in einigen Bundesländern inzwischen fast das größte Beschäftigungsfeld bieten. Die Ausbildung zum Grabungstechniker und Restaurator hat sich von der Lehre zur Fachhochschul- und Akademie- bzw. Universitätsausbildung verlagert. 

Gleichzeitig ist in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren das Interesse an der Archäologie beträchtlich gestiegen, wie einschlägige Zeitungsartikel, Filme oder Internetforen zeigen. Deshalb geht es bei der Vermittlung archäologischer Sachverhalte und Ergebnisse nicht mehr nur um wissenschaftliche Diskurse, sondern auch um die Darstellung im Bildungs- und Freizeitbereich. Zusätzlich tragen die Ergebnisse der Forschungen in der Archäologie zur Förderung kultureller Identität bei. Die Finanzmittel aus Steuergeldern, seien es ständige Etatposten oder Drittmittel, wie z.B. von der DFG, sind zurückgegangen oder unterliegen einer schärferen Kontrolle. Stattdessen bilden zunehmend private und öffentliche Sponsorengelder sowie Zahlungen nach dem so genannten Verursacherprinzip die Grundlage der meisten Arbeiten. Als Probleme kommen noch Stellenkürzungspläne, Schließungen einschlägiger Universitätseinrichtungen und in einigen Bundesländern Umstrukturierungen in der Organisation der Bodendenkmalpflege bis zur Auflösung des gesamten Amtes hinzu. 

Umgekehrt eröffnet das neue Bundesgesetz zum Schutz des archäologischen Erbes – auf der Basis der Konvention von La Valletta – neue Aufgaben und Pflichten. Die Einführung des so genannten Bachelorsystems nach der Bolognareform hat nicht nur Auswirkungen auf die Studiengänge an den Universitäten, sondern wird sich auch in Kürze auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen. Noch keine oder nur sehr geringe Auswirkungen hat bisher in Deutschland die Marktöffnung für Dienstleistungen innerhalb der EU gezeigt. 

Die berufstätigen Archäologen/innen sehen sich zunehmend Erfolgsdruck ausgesetzt, um den jeweiligen Geldgeber zufrieden zu stellen bzw. müssen in bisher nicht gekannter Art und Weise ihre Existenzberechtigung gegenüber ihrem Arbeitgeber nachweisen. Dies hat in der Vergangenheit zu einigen Vorkommnissen geführt, die den Belangen des Faches abträglich waren. Deshalb erscheint es angebracht, Verhaltensregeln aufzustellen, wie sie für andere Berufszweige teilweise schon seit Jahrhunderten (z.B. der Eid des Hippokrates bei den Medizinern) bestehen, die als Richtlinie für alle Archäologen/innen verbindlich sein sollten.

Ehrenkodex des WSVA (pdf)